Trotz des bislang nicht verabschiedeten Bundeshaushaltes 2024 ist die Finanzierung der Ausstiegs- und Distanzierungsberatungsstelle NinA NRW vorerst für das kommende Jahr gesichert. Dies gilt jedoch nicht für alle Fachstellen und Projekte des Bundesprogramms Demokratie leben!. Einige Beratungsstellen der zivilgesellschaftlichen Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit sowie Modellprojekte im Themenfeld Rechtsextremismus und die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. selbst haben bislang keine Förderzusage zum 1.1.2024 erhalten. Die inzwischen vorgestellte Einigung der Regierungsparteien und die Äußerungen der Familienministerin Paus lassen hoffen, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1.1.2024 möglich ist. Die Ungewissheit über die Förderungen ab 2024 hat in den vergangenen Tagen viele Träger dazu gezwungen, Mitarbeiter*innen zum Jahresende zu entlassen. Eine schnelle Rückabwicklung dieser Kündigungen ist nur mit der Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 1.1.2024 möglich. Zu den Fragen, weshalb eine Rückabwicklung noch zwingend vor den Weihnachtstagen notwendig ist und welche Auswirkungen die fehlende Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf Teile der zivilgesellschaftlichen Ausstiegs- und Distanzierungsberatungsstellen und Fachkräfte der Rechtsextremismusprävention hat, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. nun ein Statement veröffentlicht: